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Geschrieben von: Jörn Peinelt   
Dienstag, den 08. Juli 2008 um 00:00 Uhr
Foto Mittellandkanal MLK
Mittellandkanal
- ca. 58 km Kanalstrecke -
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Gewässerwart West
H-J. Stünkel

Gewässerwart Ost
D. Peters

Beschreibung: Der Mittellandkanal ist eines unserer ertragreichsten Gewässer, jedoch nicht sehr einfach zu beangeln. Seit dem Setzen der Spundwände an den meisten Uferabschnitten mußten viele Angler ihre Methoden ändern. Dafür ergaben sich aber neue Möglichkeiten - wie z.B. das Drop-Shot- oder Vertikal-Angeln an der Spundwand.
Sonderbestimmungen: - Achtung separate Kanalkarte erforderlich. Sie wird nur den Mitgliedern mit der Fischerprüfung ausgehändigt.

- Angeln mit dem lebenden Köderfisch ohne Ausnahme verboten

- Hältern von Köderfischen untersagt

- Fischereiaufsicht auch durch die Wasserschutzpolizei!

 

Am Kanal ist ebenfalls die Betriebsanlagen VO der Wasser- und Schiffahrtsverordnung zu beachten. Nach dieser Verordnung kontrolliert die Wasserschutzpolizei.

 

Hier der § 2 der Betriebsanlagen VO der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung:

Es ist verboten Schiffahrts- und Betriebsanlagen, Schleusen, Schleusenkanäle, Wehre,

-zu betreten, dort Feuer zu entzünden, zu Zelten

-mit Kraftfahrzeugen (auch Moped und Mofa) zu befahren, oder diese dort abzustellen

Den Betriebsweg und den bundeseigenen Uferbereich

-mit Kraftfahrzeugen (auch Moped und Mofa) zu befahren, oder diese dort abzustellen.

-Feuer zu entzünden, (Lagerfeuer, Grillfeuer)

-zu Zelten,

-Uferbefestigungen, Uferbewuchs oder Anpflanzungen zu zerstören, zu beschädigen, zu verändern, unbrauchbar zu machen oder zu entfernen.

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