Hamel Drucken E-Mail
Geschrieben von: Jörn Peinelt   
Dienstag, den 08. Juli 2008 um 00:00 Uhr
Foto Hamel
Hamel
- ca. 34 km Flussstrecke -
Pachtgewässer
Interaktive Gewässerkarte
Fangstatistik
Klassische Gewässerkarte
Fotoalbum
Gewässerwart
A. Krüger

Foto Gewässerwart Krüger
Gewässerobmann
M. Müller

Gewässerwart Müller
Beschreibung: Sehr schöner Niederungsbach der eine hervorragende Fischerei bieten kann. Das Fischen ist allerdings durch den starken Uferbewuchs nicht immer einfach zu befischen. Naturbelassene Bereiche wechseln sich mit leider zum Teil naturfern ausgebauten Gewässerbereichen ab. Durch die relativ geringe Anzahl Angler auf einer insgesamt sehr langen Strecke findet man an der Hamel immer seine Ruhe. Sehr interessant sind auch die Zuflüsse der Hamel, zwar zum Teil sehr schmal aber mit einem exelenden Fischbestand. Die Hamel beherbergt einen sich selbst reproduzierenden Bestand an Bachforellen. Es werden 30 Jahreskarten an Mitglieder des FVH ausgegeben. Hierfür ist eine Gebühr von 130,00 Euro pro Jahr zu entrichten. Zur Zeit müssen Sie sich in eine Warteliste eintragen lassen, wenn ein Platz frei wird, melden wir uns umgehend. Das Gewässer wird zusammen mit dem Hamelner Angelverein bewirtschaftet, die ebenfalls eine begrenzte Anzahl Karten an Ihre Mitglieder ausgeben.
Sonderbestimmungen: Gewässer Hamel und deren Nebenbäche soweit sie in den Land ­kreisen Hameln/Pyrmont und dem Altkreis Springe liegen. Der im Überschwemmungsgebiet der Weser gelegene Teil der Hamel sowie der Hastebach im Stadtkreis Hameln dür ­fen nicht befischt werden. Fanggeräte Eine Handangel, als Spinn- oder Fliegenrute ausgerüstet Spinn- und Fliegenfischen nur mit Einzelhaken erlaubt). Sonderbestimmungen Es gelten die Bestimmungen der Gewässerordnung der Ausgabe 2006, mit nachstehenden Sonderauflagen: 1. Fangbeschränkungen für Salmoniden: 4 Stück je Tag, die Woche 12 Stück, pro Saison insgesamt 70 Stück. Jede entnommene Salmonide ist sofort nach dem Fang in die Erlaubniskarte einzutragen, mit Datum, Art und Länge. 2. Von der Straßenbrücke unterhalb Mühle Rohrsen bis Ende der Pachtstrecke darf ganzjährig mit einer Rute und beliebigem Köder gefischt werden. ACHTUNG: Schonzeiten nach Gewässerordnung beachten! Zuwiderhandlungen gegen Satzung, Gewässerordnung und Sonderbestimmungen werden mit dem Entzug der Angelerlaubnis geahndet. Erlaubnisscheinabgabe: Dieser Erlaubnisschein muss bis spätestens 15. Januar des folgenden Jahres beim FVH abgegeben werden. (Bußgeld, Angelsperre). Schonmaße: Asche: 36 cm Regenbogenforelle: 28 cm Bachforelle: 36 cm Schonzeiten: Asche: 01. 03. bis 15. 05. Bachforelle: 15. 10. bis 31. 03. Regenbogenforelle: Ganzjährig frei Vom 15. 10. bis 31.03. sind die Nebenbäche gesperrt.

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