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Flussbarsch Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Donnerstag, den 20. November 2008 um 17:11 Uhr

Foto Flussbarsch - Quelle: Wikipedia Pulic Domain

 

  • Synonyme, Populärnamen:

    • Bars, Bärschling, Barster, Beerschke, Bersich, Bersing, Berster, Bertsch, Bors, Börs, Bules, Bursching, Bürschling, Egli, Kretzer, Persch, Perschke, Pisch, Rerling, Schratz, Schratzen, Sürger, Warschin, engl.: Perch
  • Allgemeine Beschreibung, Merkmale:

    • Aus der Ordnung der Barschartigen ist der Flussbarsch bei uns am häufigsten anzutreffen und weit verbreitet. Der Flussbarsch hat eine grüne-silbrig-goldene Farbe, die von schwarzen vertikalen Streifen durchbrochen wird. Die Bauch- After- und Schwanzflossen sind rot gefärbt. Die zweigeteilte, mit Stacheln versehenen Rückenflosse ist ein weiteres Merkmal des Flussbarsches.
  • Vorkommen, Lebensraum in Europa:

    • Der Flussbarsch kommt in ganz Europa, vom Brackwasser bis in die Oberläufe von Flüssen vor. Auch Seen, Teiche und Kanäle werden besiedelt.
  • Lebensweise, Verhalten:

    • Die jungen Barsche schließen sich zu Schwärmen zusammen, die sich bei zunehmender Größe verkleinern. Insbesondere sehr große Barsche leben teilweise auch einzelgängerisch. Je nach den Gegebenheiten des Gewässers neigen Barsche zur Verbuttung. Einige Barsche durchbrechen allerdings diesen Status und fangen an, meist nur noch ausschließlich, ihre Artgenossen zu fressen. Hierbei können sie auch in kurzer Zeit stark wachsen. Als Raubfische fressen Barsche hauptsächlich tierische Nahrung, die sich je nach Größe von Wasserinsekten bis zu ausgewachsenen Fischen erstrecken kann.
  • Vermehrung, Paarungsverhalten:

    • Die nach frühestens 2 Jahren geschlechtsreifen Tiere laichen von März bis Mai im Litoral ab. Hierbei werden die recht großen Eier (2-2,5mm) in gallertartigen Schnüren und Bändern an Substrat und Pflanzen angeheftet. Nach ca. 3 Wochen (140 Tagesgrade) schlüfen die Larven, die sich zunächst von ihrem verbleibenden Dottersack ernähren. Anschließend beginnen sie frei zu schwimmen und ernähren sich von Zooplankton.
  • Besonderheiten, Rechtliches:

    • nicht gefährdet, kein Mindestmaß, keine Schonzeit
  • Wasser:

    • Süßwasser, Brackwasser

 

 
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