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FISCHEREIVEREIN HANNOVER E.V.GEGRÜNDET 1906Mitglied im Verband Deutscher Sportfischer e . V . DIE FISCHERPRÜFUNGDie Fischerprüfung im Bundesland Niedersachsen ist die notwendige Voraussetzung für die Ausübung des Fischfangs mit der Handangel und zum Erlangen des behördlichen Fischereischeins. Im Niedersächsischen Fischereigesetz hat der Gesetzgeber zur Erfüllung dieser Forderung die anerkannten Landesfischereiverbände verpflichtet. Die Gesamtverantwortung für die Fischerprüfung liegt bei denn zuständigen Landesverband hier dem Landessportfischerverband Niedersachsen. Darum ist die vorliegende Ausbildungs- und Prüfungsordnung für alle Bezirke und Vereine im Landessportfischerverband (LSFV) Niedersachsen verbindlich. Abweichungen und Änderungen zur vorliegenden Ordnung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verbandes. Der LSFV Niedersachsen bietet in seinem Wirkungsbereich allen Mitgliedern und Nichtmitgliedern die Möglichkeit an, im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen zur Fischerprüfung die notwendigen Kenntnisse zum Erlangen der Fischerprüfung zu erwerben. Sachgebiete der FischerprüfungTheoretischer Teil- Allgemeine Fischkunde - Spezielle Fischkunde mit einheimischen Süßwasserfischen und Meeresfischen - Gewässerkunde - Gerätekunde ( Theorie ) - Natur- Tier- und Umweltschutz - Gesetzeskunde Praktischer Teil- Gerätekunde ( Praxis ) - Praktische Handhabung ( Werfen) VorbereitungslehrgangIn den Vorbereitungslehrgängen werden alle Sachgebiete der Fischerprüfung unterrichtet. Die Vorbereitungslehrgänge werden in deutscher Sprache abgehalten. In der Regel ist die Voraussetzung für die Teilnahme an der Fischerprüfung die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang des Landesverbandes ( Ausrichter Bezirke oder LV-Vereine ), der mindestens 30 Unterrichtsstunden Theorie und eine hinreichende Anzahl von Ausbildungsstunden Praxis umfasst. PrüfungDie Fischerprüfung gilt als bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer im theoretischen Teil im Prüfungsfragebogen von 60 Fragen aus allen sechs Sachgebieten mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat. Es müssen jedoch in jedem einzelnen Sachgebiet mindestens sechs Fragen richtig beantwortet sein; der Prüfungsteilnehmer im praktischen Teil der Prüfung die Bedingungen für die Gerätekunde (Praxis), das Werfen auf die Arenbergscheibe - mindestens 30 von 100 möglichen Punkten - und die Weitwurfbedingungen - mindestens 25 m - erfüllt. Inhalte theoretischer TeilAllgemeine FischkundeÄußerer und innerer Aufbau des Fischkörpers, Bedeutung der Sinnesorgane, Fortpflanzung und Laichzeiten, Fischkrankheiten. Spezielle FischkundeUnterscheidung der einheimischen Fischarten und der in den Küstengewässern vorkommenden Meeresfischarten, ihre Merkmale und ihre verschiedenen Lebensweisen. GewässerkundeDas Wasser als Lebenselement der Fische: Wasserqualität, Produktionskraft, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse der Fließ- und Stillgewässer. Die Tier- und Pflanzenwelt im und am Wasser. Bedeutung der verschiedenen Gewässertypen und -regionen für die Fischbestände. Fischhege und Gewässerpflege: Verhalten bei Feststellung von Fischschädlingen, Fischkrankheiten, Fischsterben und Gewässerverunreinigungen. Behandlung der Fische nach dem Fang. Laich- und Schongebiete, Besatzmaßnahmen, Fangregelungen, Fangstatistik und ihre Bedeutung. Gerätekunde (Theorie)Grundsätzliche Kenntnisse über den Fischfang mit der Angel: Erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte und Fangmethoden, richtiges waidgerechtes Zusammenstellen des Angelgerätes für den Fang bestimmter Fischarten des Süßwassers und des Meeres in unseren Gewässern. Unterrichtung in der praktischen Handhabung der Fischereigeräte. Natur- Tier- und UmweltschutzTierschutzgerechtes Verhalten gegenüber der "Kreatur Fisch", d. h. schonende Behandlung und damit Ersparen unnötiger Schmerzen und Leiden. Das Töten von Fischen. Spezielle Unterweisung bezüglich der Lebensansprüche der Fische und anderer zum Gewässer gehörender Tiere, deren natürliche Lebensgewohnheiten, des Erkennens möglicher Störungen, der Ausübung des waidgerechten Fischfangs, der Möglichkeiten zur Förderung und Erhaltung eines den Gewässern entsprechenden artenreichen Fischbestandes und der im und am Gewässer lebenden anderen Tierarten. Sicherstellung des Überlebens unserer heimischen Fischarten durch Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung von Gewässer-Biotopen. GesetzeskundeRechtliche Bestimmungen: Inhalt des Fischereirechtes, Arten der Fischereiberechtigungen (Eigentum, Pacht, Erlaubnisschein). Vorschriften bei Ausübung des Fischereirechtes (staatlicher Fischereischein, Fischereierlaubnisschein, Schonzeiten, Mindestmaße, Schongebiete, Uferbetretungsrecht, Tag- und Nachtfischerei, Gemeingebrauch am Wasser, verbotene Befischungsmethoden, Strafvorschriften), zuständige Verwaltungsbehörden, Fischereiaufsicht, wichtige Bestimmungen z. B. der Binnenfischereiordnung, Küstenfischereiordnung, des Jagd-, Natur- und Tierschutzgesetzes. Inhalte praktischer Teil(Werfen mit einem Kunststoffgewicht - 7,5 g) 1. Gewichtzielwürfe auf ArenbergscheibeRute: Einhandrute 1,37 bis 2,5 m lang, mindestens 3 Schnurführungsringe und ein Spitzenring Rolle: Stationärrolle, handelsüblich Schnur: beliebig, gleicher Durchmesser auf der ganzen Länge Gewicht: 7,5-g-Kunststoffgewicht, Farbe beliebig, Tropfenform, Gesamtlänge einschließlich Öse höchstens 6,5 cm, maximaler Durchmesser 2 cm Wurfbahn: Arenbergtuchscheibe mit 5 Ringen im Außendurchmesser von 0,75 m, 1,35 m, 1,95 m, 2,55 m, 3,15 m; der Zielkern besteht aus einer Scheibe von 0,75 m Durchmesser und maximal 5 mm Dicke; Farbe der Tuchscheibe: grün, der Ringe: weiß, des Zielkerns: mattschwarz; Ringstärke: 2 cm Startplätze: siehe Abbildung Startbrett: 1,00 m lang, 10 cm hoch Würfe: von jedem Startplatz aus 2 Würfe Startplatz 1: Pendelwurf unter der Hand Startplatz 2: Seitenwurf rechts Startplatz 3: Überkopfwurf Startplatz 4: Seitenwurf links Startplatz 5: beliebig Zeit: 5 Minuten Wertung: von der Mitte aus 10 - 8 - 6 - 4 - 2 Punkte Höchstpunktzahl: 100, Mindestpunktzahl: 30 2. GewichtweitwurfRute: wie oben Rolle: wie oben Schnur: wie oben Gewicht: wie oben Wurfbahn: 100 m lang, 50 m breit; siehe Abbildung Startbrett: wie oben Wurfart: beliebig, kein Schleuder- oder Katapultwurf Zeit: je Wurf 2 Minuten bis zum Abwurf Wertung: der weiteste gültige Wurf, mindestens 25 m; 3 Versuche  
Stand: 27.06.2003 Texte wurden aus dem Merkblatt "Der Landessportfischerverband Niedersachsen e.V. informiert: Die Fischerprüfung" übernommen Download des Dokumentes
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