Informationen für Aufnahmesuchende

Gemäß § 4 der Satzung kann jeder als ordentliches Mitglied in den Verein aufgenommen werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und unbescholten ist. Jugendliche ab 8 Jahre können aufgenommen werden, wenn die Genehmigung eines Erziehungsberechtigten vorliegt. Sie gehören bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Jugendgruppe an und werden dann ordentliche Mitglieder.

Mit dem Antrag um Aufnahme in den Verein unterwirft sich der Aufnahmesuchende der Satzung und Gewässerordnung (Arbeitseinsatz) und verpflichtet sich innerhalb von 12 Monaten die Fischerprüfung abzulegen (Jugendliche ab 14 Jahre) und das Video "Informationen für Neumitglieder" anzuschauen.

Ordentliche Mitglieder dürfen mit drei Ruten angeln, Köder beliebig. (Satzung und Gewässerordnung beachten!) Aktive Partner mit gleichem Wohnsitz von Vereinsmitgliedern können zu einem Sondertarif aufgenommen werden (Erläuterungen siehe Beiträge). Jugendliche von 8 bis 14 Jahren dürfen mit einer Friedfischrute nur in Begleitung eines erwachsenen Mitgliedes, das im Besitz der Fischerprüfung ist, angeln. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen nach bestandener Fischerprüfung allein mit zwei Ruten angeln (Satzung und Gewässerordnung beachten).