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Geschrieben von: Jörn Peinelt
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Dienstag, den 08. Juli 2008 um 00:00 Uhr |
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Gewässerwart H-J. Stünkel  |
Gewässerobmann H. Böhme  |
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| Sonderbestimmungen: |
An den Ufern, an denen Kiesabbau betrieben wird, ist das Angeln nicht gestattet. Das Gelände darf an Werktagen nur von 6.00 bis 16.30 Uhr befahren werden (Schranke). An der Zufahrt von der B 188 darf auf keinen Fall geparkt werden, dort ist auch kein Platz mehr. Die Stadt Burgdorf wollte durch die Sperrung das wilde Baden eindämmen. Unsere Mitglieder (und nur die) haben jetzt folgendermaßen eine Parkmöglichkeit: Von Hannover auf der B 188 kommend ca. 700 Meter nach der ehemaligen Einfahrt zu unserem Gewässer am Ortseingang von Heessel rechts abbiegen und bis zur Schranke fahren. Dort das Fahrzeug nur auf der rechten Seite abstellen, aber mindestens 15 Meter von der Schranke entfernt, um die Zufahrt für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge freizuhalten. Hinter die Frontscheibe unbedingt den Parkausweis unseres Vereins mit eingetragener KFZ-Nummer legen. Andernfalls ist mit einer Anzeige durch die Polizei zu rechnen. |
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