Nach aktuellem Stand finden Arbeitseinsätze weiterhin unter der Einhaltung des Abstandsgebots statt, dies bestätigt auch das niedersächsische Ministerium auf ihrer Homepage.
Was ist mit Arbeitseinsätzen für Natur-, Fisch- oder Gewässerschutz ?
Arbeitseinsätze für den Natur-, Fisch- und Gewässerschutz am Gewässer sind zulässig und höchst dankenswert. Allerdings muss bitte weiterhin das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, eingehalten werden und es darf nicht zu Ansammlungen von Personen aus mehr als zwei Haushalten kommen.
Es wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass weiterhin direkte physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren sind.
Quelle: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus-faq-186571.html Stand 04.11.2020