Mittellandkanal
!!!Ab dem 01.01.2025 darf mit den Angelpapieren des FVH nicht mehr am Mittelandkanal geangelt werden!!!
Sondermeldungen zum Stand der Verpachtung Mittellandkanal ab 01.2025:
FVH Info vom 11.12.2024
FVH Info vom 12.12.2024
FVH Info vom 13.12.2024
FVH Info vom 19.12.2024
FVH Info vom 24.01.2025
Pachtgewässer - ca. 58 km
Gewässerwart: H-J. Stünkel
Tel: +4917657690858
Beschreibung:
- Der Mittellandkanal ist eines unserer ertragreichsten Gewässer, jedoch nicht sehr einfach zu beangeln. Seit dem Setzen der Spundwände an den meisten Uferabschnitten mußten viele Angler ihre Methoden ändern. Dafür ergaben sich aber neue Möglichkeiten - wie z.B. das Drop-Shot- oder Vertikal-Angeln an der Spundwand.
Sonderbestimmungen:
- WICHTIG und ab sofort: Sperrstrecken bitte beachten (PDF-Download)
- Achtung separate Kanalkarte erforderlich. Sie wird nur den Mitgliedern mit der Fischerprüfung ausgehändigt
- Angeln mit dem lebenden Köderfisch ohne Ausnahme verboten
- Hältern von Köderfischen untersagt
- Fischereiaufsicht auch durch die Wasserschutzpolizei!
- Die Strecke in Seelze gegenüber vom Motorsport-Club ist für den Fischereibetrieb gesperrt
- Am Kanal ist ebenfalls die Betriebsanlagen VO der Wasser- und Schiffahrtsverordnung zu beachten. Nach dieser Verordnung kontrolliert die Wasserschutzpolizei.
Hier der § 2 der Betriebsanlagen VO der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung. Es ist verboten:
- Schiffahrts- und Betriebsanlagen, Schleusen, Schleusenkanäle, Wehre, -zu betreten, dort Feuer zu entzünden, zu Zelten
- mit Kraftfahrzeugen (auch Moped und Mofa) zu befahren, oder diese dort abzustellen
- den Betriebsweg und den bundeseigenen Uferbereich -mit Kraftfahrzeugen (auch Moped und Mofa) zu befahren, oder diese dort abzustellen
- Feuer zu entzünden, (Lagerfeuer, Grillfeuer)
- zu Zelten
- Uferbefestigungen, Uferbewuchs oder Anpflanzungen zu zerstören, zu beschädigen, zu verändern, unbrauchbar zu machen oder zu entfernen.
Interaktive Karte
Mittellandkanal auf einer größeren Karte anzeigen